Steueranmeldungen und Steuererklärungen
Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer ist eine angemessene Beratung im Insolvenzverfahren unerlässlich. Die Erfahrung zeigt: eine unzulängliche Berücksichtigung steuerrechtlicher Gegebenheiten kann zu wesentlichen Schädigungen der Insolvenzmasse führen.
Besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, stellen sich bereits im Insolvenzantragsverfahren eine Vielzahl umsatzsteuerlicher Fragen.
Steuerrechtliche Gutachten
Wir begleiten Insolvenzverwalter bei der steuerrechtlichen Prüfung sämtlicher Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf die Steuererklärungs- und Aufzeichnungspflichten des Insolvenzverwalters und bei der Durchsetzung masseerhöhender Ansprüche auf Basis insolvenzspezifischer Steuerrechtsprechung. Zu sämtlichen in der Insolvenz relevanten Steuerarten erstellen wir gutachterliche Stellungnahmen, um frühzeitig steuerliche Problemstellungen hinsichtlich ihrer Massefolgen zu beurteilen.