Insolvenzgeld und Insolvenzgeldvorfinanzierung
Für die Fortführung des Unternehmens ist die Insolvenzgeldvorfinanzierung von elementarer Bedeutung. Wir übernehmen die Organisation und Abwicklung des Insolvenzgeldes sowie der Insolvenzgeldvorfinanzierung. Hierzu gehören im Wesentlichen die Prüfung der Insolvenzgeldansprüche, Anträge bei der vorfinanzierenden Bank, das Erstellen von Insolvenzgeldbescheinigungen und weiterer Punkte. Dabei können wir auf unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen, Sozialversicherungsträgern und Finanzämtern zurückgreifen.
Arbeitnehmerbetreuung
Wir unterstützen den vorläufigen bzw. Insolvenzverwalter bei der fachgerechten Information der betroffenen Arbeitnehmer. Dafür klären wir über Insolvenzgeldansprüche, den Insolvenzgeldzeitraum und die Vorgehensweise bei der Insolvenzgeldvorfinanzierung auf. Gerne stehen wir dem vorläufigen Insolvenzverwalter unmittelbar nach Insolvenzantragstellung zur Seite und nehmen bereits an der ersten Betriebsversammlung teil.
Lohnbuchhaltung
Wir überwachen und beraten die Lohn- und Gehaltsabteilung des insolventen Unternehmens. Des Weiteren ermitteln wir Kündigungsfristen, unterstützen bei Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen und sind mit baulohnrelevanten Aufgaben, wie z. B. Tarifrecht, Urlaubs- und Sozialkassenverfahren vertraut.
Differenzlohnabrechnung
Für die Differenzlohnabrechnung ermitteln wir die Höhe der Masseverbindlichkeiten. Hierbei setzen wir uns mit den Arbeitnehmern und den entsprechenden Institutionen in Verbindung und fordern die notwendigen Unterlagen für die Erstellung der Abrechnungen an. In diesem Zusammenhang überprüfen wir geltend gemachte Anspruchsübergänge auf ihre Richtigkeit.
Sozialplanberechnung
Bei abgeschlossenem Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen übernehmen wir die Berechnungen inklusive Bescheinigungswesen.
Ausschüttung von Insolvenzforderungen
Für die Differenzlohnabrechnung ermitteln wir die Höhe der Masseverbindlichkeiten. Hierbei setzen wir uns mit den Arbeitnehmern und den entsprechenden Institutionen in Verbindung und fordern die notwendigen Unterlagen für die Erstellung der Abrechnungen an. In diesem Zusammenhang überprüfen wir geltend gemachte Anspruchsübergänge auf ihre Richtigkeit.