Begleitung und Übernahme der handelsrechtlichen Finanzbuchhaltung
Bereits im Insolvenzantragsverfahren stellen wir kurzfristig ein Expertenteam zur Begleitung und Überwachung der Finanzbuchhaltung im Unternehmen des Schuldners zur Verfügung. Wir sind sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für die Buchhaltungsabteilung des Schuldners direkter Ansprechpartner für alle Fragen der handels- und steuerrechtlichen Finanzbuchhaltung. Sofern gewünscht, übernehmen wir auch kurzfristig die Finanzbuchhaltung des Schuldners. Durch die Begleitung bzw. Übernahme stellen wir eine klare Trennung der Geschäftsvorfälle in den einzelnen Verfahrensstadien sowie die fristgerechte Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen sicher.
Jahresabschlüsse
Wir übernehmen für Insolvenzverwalter die Wahrnehmung der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungspflichten vor und nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, um die Informations- und Erklärungspflicht des Insolvenzverwalters gegenüber Kaufinteressenten, Fremdkapitalgebern, Lieferanten und Abnehmern, Gläubigern, Insolvenzgerichten und den Finanzverwaltungen sicherzustellen.
Neben der Aufbereitung und Erstellung von rückständigen Jahresabschlüssen erstellen wir auch zum Tag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres den Jahresabschluss inklusive Anhang und Erläuterungsbericht.