Unsere umfassende und langjährige Erfahrung macht uns zum Experten für die insolvenzspezifische Steuerberatung im Rahmen von Regel- und Eigenverwaltungsverfahren.

Die 11 Wege zum YES

- Insolvenzgeld und Insolvenzgeldvorfinanzierung
- Arbeitnehmerbetreuung
- Lohnbuchhaltung
- Differenzlohnabrechnung
- Sozialplanberechnung
- Ausschüttung von Insolvenzforderungen
- Begleitung und Übernahme der handelsrechtlichen Finanzbuchhaltung
- Jahresabschlüsse
- Steueranmeldungen und Steuererklärungen
- Steuerrechtliche Gutachten
- Begleitung von Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren
Für die Fortführung des Unternehmens ist die Insolvenzgeldvorfinanzierung von elementarer Bedeutung. Wir übernehmen die Organisation und Abwicklung des Insolvenzgeldes sowie der Insolvenzgeldvorfinanzierung. Hierzu gehören im Wesentlichen die Prüfung der Insolvenzgeldansprüche, Anträge bei der vorfinanzierenden Bank, das Erstellen von Insolvenzgeldbescheinigungen und weiterer Punkte. Dabei können wir auf unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen, Sozialversicherungsträgern und Finanzämtern zurückgreifen.
Insolvenzgeld und Insolvenzgeldvorfinanzierung
Arbeitnehmerbetreuung
Wir unterstützen den vorläufigen bzw. Insolvenzverwalter bei der fachgerechten Information der betroffenen Arbeitnehmer. Dafür klären wir über Insolvenzgeldansprüche, den Insolvenzgeldzeitraum und die Vorgehensweise bei der Insolvenzgeldvorfinanzierung auf. Gerne stehen wir dem vorläufigen Insolvenzverwalter unmittelbar nach Insolvenzantragstellung zur Seite und nehmen bereits an der ersten Betriebsversammlung teil.
Wir überwachen und beraten die Lohn- und Gehaltsabteilung des insolventen Unternehmens. Des Weiteren ermitteln wir Kündigungsfristen, unterstützen bei Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen und sind mit baulohnrelevanten Aufgaben, wie z. B. Tarifrecht, Urlaubs- und Sozialkassenverfahren vertraut.
Lohnbuchhaltung
Differenzlohnabrechnung
Für die Differenzlohnabrechnung ermitteln wir die Höhe der Masseverbindlichkeiten. Hierbei setzen wir uns mit den Arbeitnehmern und den entsprechenden Institutionen in Verbindung und fordern die notwendigen Unterlagen für die Erstellung der Abrechnungen an. In diesem Zusammenhang überprüfen wir geltend gemachte Anspruchsübergänge auf ihre Richtigkeit.
Bei abgeschlossenem Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen übernehmen wir die Berechnungen inklusive Bescheinigungswesen.
Sozialplanberechnung
Ausschüttung von Insolvenzforderungen
Insolvenzforderungen von Arbeitnehmern werden von uns steuerrechtlich beurteilt und berechnet.
Bereits im Insolvenzantragsverfahren stellen wir kurzfristig ein Expertenteam zur Begleitung und Überwachung der Finanzbuchhaltung im Unternehmen des Schuldners zur Verfügung. Wir sind sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für die Buchhaltungsabteilung des Schuldners direkter Ansprechpartner für alle Fragen der handels- und steuerrechtlichen Finanzbuchhaltung. Sofern gewünscht, übernehmen wir auch kurzfristig die Finanzbuchhaltung des Schuldners. Durch die Begleitung bzw. Übernahme stellen wir eine klare Trennung der Geschäftsvorfälle in den einzelnen Verfahrensstadien sowie die fristgerechte Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen sicher.
Begleitung und Übernahme der handelsrechtlichen Finanzbuchhaltung
Jahresabschlüsse
Wir übernehmen für Insolvenzverwalter die Wahrnehmung der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungspflichten vor und nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, um die Informations- und Erklärungspflicht des Insolvenzverwalters gegenüber Kaufinteressenten, Fremdkapitalgebern, Lieferanten und Abnehmern, Gläubigern, Insolvenzgerichten und den Finanzverwaltungen sicherzustellen.
Neben der Aufbereitung und Erstellung von rückständigen Jahresabschlüssen erstellen wir auch zum Tag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres den Jahresabschluss inklusive Anhang und Erläuterungsbericht.
Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer ist eine angemessene Beratung im Insolvenzverfahren unerlässlich. Die Erfahrung zeigt: eine unzulängliche Berücksichtigung steuerrechtlicher Gegebenheiten kann zu wesentlichen Schädigungen der Insolvenzmasse führen.
Besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, stellen sich bereits im Insolvenzantragsverfahren eine Vielzahl umsatzsteuerlicher Fragen.
Steueranmeldungen und Steuererklärungen
Steuerrechtliche Gutachten
Wir begleiten Insolvenzverwalter bei der steuerrechtlichen Prüfung sämtlicher Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf die Steuererklärungs- und Aufzeichnungspflichten des Insolvenzverwalters und bei der Durchsetzung masseerhöhender Ansprüche auf Basis insolvenzspezifischer Steuerrechtsprechung. Zu sämtlichen in der Insolvenz relevanten Steuerarten erstellen wir gutachterliche Stellungnahmen, um frühzeitig steuerliche Problemstellungen hinsichtlich ihrer Massefolgen zu beurteilen.
Im Insolvenzverfahren müssen Insolvenzverwalter regelmäßig mit Umsatzsteuersonderprüfungen der Finanzbehörden rechnen. Wir begleiten die Betriebsprüfung und Umsatzsteuersonderprüfung im insolventen Unternehmen bzw. in unseren Kanzleiräumen durch ein individuell zusammengestelltes Expertenteam und gewährleisten eine reibungslose und sachliche Abwicklung der steuerlichen Prüfung.
Wir übernehmen die Prüfung der zur Insolvenztabelle angemeldeten Steueransprüche der Finanzbehörde. Sofern die Steuerforderungen der Finanzbehörde bestritten werden und keine Einigung erzielt werden kann, unterstützen wir den Insolvenzverwalter mit einem Expertenteam im Rahmen des Einspruchs- bzw. Feststellungsverfahrens.